Vorbereitung

Die Einführung oder Veränderung eines Konzepts zur Reha-Zielarbeit geht mit mehr oder weniger umfassenden Änderungen der Abläufe und ggf. auch Strukturen der Einrichtung einher. Es handelt sich um einen Organisationsentwicklungsprozess (Nerdinger, 2011), der ein Projektmanagement erfordert. Von großer Bedeutung ist es, alle Personen, die von dieser Veränderung betroffen sind (z.B. behandelnde Ärzte und Therapeuten, die Mitarbeiter der Therapieplanung, den Qualitätsmanagement-Beauftragten), von Anfang an in den Prozess mit einzubinden.

Zur Vorbereitung der Maßnahme sind die folgenden Schritte hilfreich:

  • Information der Mitarbeiter
  • Bildung einer Projektgruppe
  • Festlegung der Zielsetzung, die mit der Einführung des neuen Konzepts zur Reha-Zielarbeit verfolgt wird
  • Ist- und Bedarfsanalyse: Prüfung der Abläufe

In einer Reha- Einrichtung, die ein neues Konzept zur Reha-Zielarbeit einführen will, sind zunächst einige grundsätzliche Vorüberlegungen notwendig. Sie sollen dabei helfen, die Ausgangssituation und die konkrete Zielsetzung zu klären.

Folgende Fragen könnten auf der Leitungsebene diskutiert werden:

  • Welches Bild und welche Erfahrungswerte haben wir bezüglich der Mitbestim­mungsbedürfnisse und Zielsetzungskompetenzen unserer Rehabilitanden?
  • Welche Personen sollten in den Prozess der Reha-Zielsetzung und Zielbearbeitung einbezogen werden (z.B. Rehabilitanden, Mitglieder des Reha-Teams, Angehörige)?
  • Ergeben sich durch die Art und Schwere der Erkrankung oder aufgrund der psychischen Probleme unserer Rehabilitanden besondere Anforderungen an den Prozess der Reha-Zielvereinbarung?
  • Auf welche Phasen des Rehabilitationsprozesses soll sich das Konzept zur Reha-Zielarbeit beziehen? Nur auf den Reha-Beginn oder auch auf den Prozess der Rehabilitation und auf die Zeit nach der Rehabilitation?
  • Welche Reha-Ziele betrachten wir als legitim? Haben die Rehabilitanden eine freie Wahl bzw. können sie abweichende Vorstellungen einbringen? Wie konfliktreich schätzen wir den Zielvereinbarungsprozess bei diesbezüglich oft schwierigen Teilgruppen wie z.B. Rentenantragstellern ein?