Um eine Ãœber- und Unterforderung der Rehabilitanden zu vermeiden, sollten folgende Aspekte bei der Reha-Zielarbeit beachtet werden:
1. Begrenzung der Anzahl
In der Regel wird eine Vereinbarung von drei bis maximal fünf Reha-Zielen (Bovend’Eerdt et al., 2009; Buchholz & Kohlmann, 2013; Dibbelt et al., 2011; Turner-Stokes, 2009) oder auch die Beschränkung auf ein einzelnes, gut durchdachtes Reha-Ziel empfohlen.
2. Überprüfung auf Realitätsnähe
Die Einschätzung, ob ein Reha-Ziel in einem bestimmten Zeitrahmen realistisch erreichbar ist, gehört zu den zentralen Aufgaben des Reha-Teams. Unerreichbare Ziele können als Stressoren wirken, körperliche Stresssymptome auslösen und pathologische Verhaltensmuster verstärken (Kuhl, 2005). Ein Ausweg kann sein, abgestufte Zielerreichungsgrade zu formulieren und eine Anpassung des Schwierigkeitsgrades zu ermöglichen.
3. Anstreben eines mittleren Schwierigkeitsgrades
Der Schwierigkeitsgrad eines Ziels ergibt sich aus dem Verhältnis von Anforderung und Zeit. Um eine Unter- oder Überforderung der Rehabilitanden zu vermeiden, sollte bei der Festlegung der Zielschwierigkeit ein mittleres Niveau angestrebt werden. Anstelle der völlig selbständigen Körperpflege nach einem Schlaganfall könnte beispielsweise das Reha-Ziel treten: „Die Körperpflege kann ich mit Hilfsmitteln und geringer Unterstützung durch eine Pflegekraft bewerkstelligen.“
4. Priorisierung der Ziele
Durch die Gewichtung der Ziele untereinander wird die Relevanz und die Erreichbarkeit insgesamt verbessert (Vogel et al., 1994). Eine methodische Möglichkeit für die Gewichtung einzelner Ziele ist das sogenannte „Ranking“. In Abbildung 3 ist beschrieben, wie Rehabilitanden unterstützt werden können, ihre drei wichtigsten Reha-Ziele nach Ihrer Bedeutung zu benennen.
5. Unterscheidung in langfristige und kurzfristige Ziele
Ein überschaubarer Zeithorizont ist eine wichtige Voraussetzung für eine effektive Zielverfolgung. Eine Staffelung in kurzfristige und längerfristige Ziele kann deshalb sinnvoll sein.
In der Rehabilitation bietet sich als Zeitraum zunächst die aktuelle Behandlungsphase an, wie zum Beispiel der stationäre Reha-Aufenthalt von drei Wochen. Bei Reha-Ende kann die Zielarbeit auf die Nachsorge-Phase ausgedehnt werden. Ein Zielvereinbarungsformular kann dabei bereits übergeordnete Reha-Ziele (z. B. Berufstätigkeit) vorgeben, wie das folgende Praxisbeispiel zeigt.