Welche Regeln gibt es für die Formulierung von Reha-Zielen?

Der Begriff „Reha-Ziele“ wird im Reha-Alltag oftmals nicht eindeutig verwendet. Behandler umschreiben ihn gegenüber Rehabilitanden häufig mit Begriffen wie „Wünsche“ oder „Erwartungen“. Im Gegenzug nehmen Rehabilitanden besprochene Themen wie beispielsweise „mit dem Rauchen aufhören“ nicht als Reha-Ziele wahr (Quatmann et al., 2011a).

Daher ist es notwendig, dass sich das Reha-Team auf eine gemeinsame Sprache einigt, dem Rehabilitanden die zentralen Begriffe erläutert und diese während des gesamten Reha-Prozesses durchgängig verwendet. Ferner bildet eine gute, klare und eindeutige Formulierung der Reha-Ziele (Richter et al., 2011a; 2011b) die Grundlage dafür, dass diese vom Rehabilitanden als solche verstanden werden sowie motivierend und handlungsleitend sind.

Sowohl für Rehabilitanden als auch für Behandler sind schriftliche Arbeitsunterlagen hilfreich, in denen mit konkreten Beispielen erläutert wird, wie ein wirksames Reha-Ziel formuliert werden kann.

Bei schriftlichen Zielbefragungen sind einige formale Punkte zu berücksichtigen:

  • auf eine persönliche Ansprache und freundlichen Ton achten,
  • weibliche wie männliche Sprachformen verwenden,
  • Fremdwörter vermeiden und medizinische Fachbegriffe erklären,
  • lesbaren Schrifttyp in ausreichender Größe wählen und
  • grafische Elemente (Kästchen, Pfeile, Rahmen, Farben) oder Bilder zur Verdeutlichung heranziehen.

Eine häufig verwendete Regel für die Zielformulierung ist das Schlagwort „S.M.A.R.T.“ (engl. klug, elegant). Es ist insbesondere für die Steuerung in wirtschaftlichen Prozessen entwickelt worden, kommt aber auch bei der Vereinbarung individueller Gesundheitsziele zum Einsatz (Bovend’Eerdt et al., 2009; Dibbelt et al., 2011).

Die einzelnen Buchstaben des Schlagwortes stehen für die geforderten Eigenschaften des Ziels:

  • Spezifisch: Wird klar, was genau erreicht werden soll? (z. B. Wiederaufnahme der Arbeit)
  • Messbar: Kann überprüft werden, in welchem Maße das Ziel erreicht wird? (z. B. tägliche Arbeitsstunden)
  • Attraktiv: Halten sowohl Rehabilitand als auch Behandler das Reha-Ziel für wichtig und lohnenswert? (auch im Vergleich zu anderen möglichen Zielen wie z. B. psychische Stabilität oder Versorgung von Angehörigen)
  • Realistisch: Halten beide Seiten das Ziel für erreichbar? (vor dem Hintergrund des derzeitigen Zustands, z. B. hinsichtlich Schmerzen, Ausdauer, Krankheitsbewältigung, häusliches Umfeld)
  • Terminiert: Was ist der Zeitrahmen für die Erreichung des Ziels? (z. B. bis zur Entlassung aus der Klinik, innerhalb von 6 Monaten nach Entlassung)

Eine weitere Regel, die aus dem Bereich des Qualitätsmanagements in der Gesundheitsversorgung stammt, ist die sogenannte „R.U.M.B.A“ - Regel (Deimel et al., 2007). Die Anfangsbuchstaben stehen für:

  • Relevant (bedeutsam in Bezug auf ein identifiziertes Problem)
  • Understandable (verständlich, nachvollziehbar)
  • Measurable (messbar, überprüfbar)
  • Behaviourable (auf Verhaltensänderung ausgelegt)
  • Attainable (erreichbar)

Ergänzend dazu sollten die spontan geäußerten Ziele des Rehabilitanden bei Beginn der Reha-Zielarbeit festgehalten werden. Sie stellen eine wichtige Ausgangsbasis dar, um einen Einblick in seine Motivationslage, seine Fähigkeiten und Problemwahrnehmung zu bekommen.

Abbildung 2 ist ein Praxisbeispiel. Es verdeutlicht die Zielvereinbarung in der Orthopädie, ist aber auch auf andere Indikationen übertragbar.

Abbildung 2: Ausfüllanleitung mit grafischen Elementen

Abbildung 2: Ausfüllanleitung mit grafischen Elementen

Quelle: Diana-Klinik, Bad Bevensen (Modifizierter Auszug)