Ziele in der medizinischen Rehabilitation

Die medizinische Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung ist in der Regel auf chronisch erkrankte Menschen ausgerichtet und zielt auf

  • die Wiederherstellung, den Erhalt oder die wesentliche Besserung der Gesundheit sowie Leistungs- und Erwerbsfähigkeit der Betroffenen,
  • eine Vermeidung bleibender sozialer und arbeitsbezogener Funktionseinschränkungen sowie eine Verschlimmerung oder Chronifizierung der Erkrankung,
  • die Befähigung der Betroffenen zum adäquaten, aktiven und selbstbestimmten Umgang mit ihrer Erkrankung sowie
  • den Erhalt der „Teilhabe“ der Betroffenen am gesellschaftlichen Leben und einer erfolgreichen Wiedereingliederung in das Berufsleben trotz möglicher Einschränkungen (DRV Bund, 2009; Pimmer & Buschmann-Steinhage, 2008; Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch [SGB IX]).

Der ganzheitliche Behandlungsansatz der medizinischen Rehabilitation (DRV Bund, 2009) basiert auf dem „bio-psycho-sozialen Krankheitsmodell“, welches dem „Konzept der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2001 (WHO, 2001) zugrunde liegt (Farin, 2010; Koch & Petermann, 2006). Gesundheit und Krankheit bzw. Behinderung werden hierbei als Ergebnis gegenseitiger Beeinflussung körperlicher, psychischer und sozialer Faktoren betrachtet.

Die ICF unterscheidet zwischen den Konzepten der „Körperfunktionen und Körperstrukturen“, der „Aktivitäten“, der „Teilhabe“ und bezieht „Kontextfaktoren“ (Umweltfaktoren, personenbezogene Faktoren) der Rehabilitanden in den Rehabilitationsprozess mit ein:

In der Grafik (s. Abb. 1) ist das Konzept der ICF dargestellt:

Abbildung 1: Das Konzept der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)

Abbildung 1 : Das Konzept der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)
Quelle: Deutsches Institut fĂĽr Medizinische Dokumentation und Information (2005)

Die ICF ermöglicht die Berücksichtigung individueller Barrieren, welche die Leistung bzw. Teilhabe der Rehabilitanden erschweren und beschreibt Förderfaktoren, welche die Leistung bzw. Teilhabe trotz möglicher Einschränkungen der Rehabilitanden wiederherstellen, unterstützen, ausbauen oder stärken (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation [BAR], 2008; DRV Bund, 2009). Sie bietet damit eine gute konzeptionelle Grundlage für die Identifizierung und Formulierung individueller Reha-Ziele.