Der Wunsch von Rehabilitanden nach einer Erwerbsminderungsrente kann ein Problem bei der Vereinbarung von Reha-Zielen darstellen.
Rehabilitanden, die einen Rentenwunsch haben, gehen mit diesem unterschiedlich um: Entweder haben sie bereits einen Rentenantrag gestellt oder sie geben an, dass sie beabsichtigen, dies in naher Zukunft zu tun. Andere dagegen vermeiden es, den Rentenwunsch offen anzusprechen.
Rehabilitanden mit einem Rentenwunsch bezweifeln häufig, dass sie ihre Leistungsfähigkeit wieder zurückgewinnen können. Diese Zweifel können ihre Motivation schwächen, therapeutische Angebote anzunehmen und dadurch ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Deshalb kann ein Rentenwunsch der Rehabilitanden die Aushandlung von Reha-Zielen zwischen Behandlern und Rehabilitanden erschweren.
Wichtige Maßnahmen bei der Vereinbarung von Reha-Zielen können in diesem Zusammenhang sein:
Wurde noch kein Rentenantrag gestellt und wird der Rentenwunsch nicht offen ausgesprochen, ist ein impliziter Rentenwunsch u.U. an folgenden Zeichen erkennbar:
Gibt es diese Anzeichen und Hinweise für eine besondere berufliche Problemlage (z. B. als Ergebnis eines Screening-Instrumentes), ist eine offene Ansprache der beruflichen Situation wichtig. Im weiteren Verlauf kann dann das Anliegen des Rehabilitanden herausgearbeitet werden und in die Formulierung eines übergeordneten Ziels münden, das dieses Anliegen aufgreift (z. B. „Klärung der beruflichen Situation“).
Trotz bestehenden Rentenwunsches (explizit oder implizit) ist die Vereinbarung von gesundheitsbezogenen Reha-Zielen sinnvoll. Dabei sollten Zielbereiche, die der Rehabilitand als Anliegen nennt und die der Behandler teilen kann, auf jeden Fall berücksichtigt werden.