Dritte Personen (Angehörige, Betreuende, Übersetzer) sollten in die Reha-Zielvereinbarung und Reha-Zielarbeit mit einbezogen werden, wenn:
Wer als Angehöriger in die Zielarbeit mit einbezogen wird, sollte der Rehabilitand - soweit wie möglich - selbst entscheiden. Als Angehörige können Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und Eltern, aber auch wichtige Bezugspersonen wie Freunde und Arbeitskollegen gelten.
Angehörige können als Co-Therapeuten (z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Intervention) mit einbezogen werden oder auch Ziele, welche die eigene Person betreffen, einbringen (z. B. „Wunsch nach Entlastung“) (s.Weiterführende Literatur des Moduls 3).
Grundsätzlich folgt ein partizipatives Zielgespräch zu dritt (oder viert) denselben Regeln wie ein Zielgespräch zu zweit: Alle Beteiligten sollten eine gemeinsame Informationsbasis haben, nach ihren Anliegen gefragt werden und der finalen Zielauswahl sowie Zielformulierung zustimmen.
Zur Vorbereitung der Zielgespräche können Angehörige und Rehabilitanden getrennt zu den Zielen der Rehabilitation befragt werden. Ein Beispiel für die Dokumentation von Reha-Zielen von Eltern, die sich auf die Reha-Ziele ihrer Kinder beziehen, findet sich in dem folgenden Praxisbeispiel.
Bei Rehabilitanden mit ausgeprägten Sprachbarrieren (z. B. Verlust der Sprachfähigkeit, Gehörlose, geringe Deutschkenntnisse, kleine Kinder) sollten barrierefreie oder barrierearme Materialien, die sich einer einfachen Sprache, grafischen Elementen und Visualisierungen bedienen, verwendet werden.
Auch Angehörige oder Betreuende können die Interessen des Rehabilitanden vertreten. Dazu muss sichergestellt sein, dass die Angehörigen oder Betreuenden den Rehabilitanden gut genug kennen, um verlässliche Aussagen über dessen Interessen, Vorlieben und Abneigungen sowie Gewohnheiten treffen zu können. Soweit wie möglich sollte der Rehabilitand einbezogen werden und sich selbstständig zu seinen Anliegen und Reha-Zielen äußern, ggf. unter Zuhilfenahme grafischer Mittel, stellvertretender Kommunikation oder eines Übersetzers.
Wenn ein Dolmetscher hinzugezogen werden muss, eignet sich die Methode des konsekutiven Übersetzens am besten für Besprechungen im kleinen Rahmen. Zeitversetzt erhält zunächst der Rehabilitand das Wort und pausiert nach einigen Sätzen, um dem Übersetzer die Möglichkeit des Dolmetschens zu geben. Übersetzer können sich in der Sprechzeit Stichworte notieren und anschließend das Gesagte strukturiert wiedergeben. Zu bedenken ist, dass sich die Besprechungszeit dadurch verlängert. An wichtigen Stellen sollte das Verständnis abgesichert werden.
Möglicherweise ist auch das Geschlecht des Dolmetschers zu beachten. So könnte eine Rehabilitandin muslimischen Glaubens durch die Anwesenheit eines männlichen Übersetzers befangen sein. Übernehmen Angestellte der Einrichtung die Funktion eines Dolmetschers, sollten diese entsprechend geschult sein.
Bei neurologischen und neuropsychologischen Störungsbildern kann auch die grundlegende Kommunikations- und Planungsfähigkeit der Gegenstand des Reha-Ziels sein. Im folgenden Praxisbeispiel werden die Ziele zunächst durch das Reha-Team festgelegt und schrittweise erweitert.
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