Festlegung der Zielsetzung des neuen Konzepts zur Reha-Zielarbeit

Auf Basis der Klärungsprozess und Analysen in der Projektgruppe können dann Aspekte benannt werden, die durch das neue Konzept optimiert werden sollen, z. B.:

  • Die Rehabilitanden stärker in die Zielarbeit einbinden.
  • Die Anliegen der Rehabilitanden bei der Zielfestlegung systematischer berücksichtigen.
  • Das Vorgehen der Reha-Zielvereinbarung um ein Verfahren zur Bestim­mung der Zielerreichung erweitern.
  • Die Therapieabteilungen besser in den Prozess der Reha-Zielvereinbarung einbeziehen.
  • Den Austausch und die Abstimmung über Reha-Ziele im Team ermög­lichen bzw. optimieren.
  • Die Formulierung der Reha-Ziele besser an die ICF und an die zentralen Reha-Zielsetzungen im Bereich Aktivitäten und Teilhabe anpassen.
  • Die Nachhaltigkeit durch Planung der Ziele nach Reha sichern.

Solche Aspekte können als „Ziele der Zielarbeit“ betrachtet werden und sollten selber auch den Qualitätsanforderungen genügen, die in Modul 2.1 formuliert wurden, d. h. die Ziele sollten spezifisch, messbar und erreichbar sein und mit konkreten Maßnahmen verknüpft werden.